• Technik-Sprechstunde: Wann ist eine Cloud sinnvoll und wann ist eine Speicherkarte die bessere Alternative?

    Multifunktionsraum Schlossgasse 39, Hemsbach, Deutschland

    Dieser Kurzvortrag zeigt, wie Sie Dateien in der Cloud speichern können, wie viel Datenvolumen zur Verfügung steht und wann eine automatisierte Sicherung der Dateien in der Cloud sinnvoll ist. Alternativ könnte es für die gewünschte Anwendung besser sein, eine zusätzliche Speicherkarte im Smartphone zu hinterlegen.
    Im Anschluss an den Vortrag nehmen sich Werner Schuster und Elke Wörmann-Wiese Zeit für Ihre Fragen rund um Smartphone, Tablet und PC.

  • Technik-Sprechstunde – Wie zeige ich den Inhalt der elektronischen Patientenakte (ePA) auf dem Smartphone an?

    Multifunktionsraum Schlossgasse 39, Hemsbach, Deutschland

    Die elektronische Patientenakte (ePA) ist Ihr persönlicher, digitaler und lebenslanger Aktenordner für Gesundheitsdaten. (Zahn)- Ärztinnen oder (Zahn)-Ärzte, Krankenhäuser, Physiotherapeut:innen und andere medizinische Einrichtungen stellen medizinische Unterlagen ein, sofern Sie dem nicht widersprochen haben.
    Auch Sie selbst können dort Gesundheitsdaten einspeichern. Die Akte wird automatisch angelegt. Die Daten sind auf den Servern der Aktenanbieter gespeichert. Ab Ende Februar 2025 können Sie auf Ihre ePA zugreifen. Möchten Sie die Daten selbst einsehen, benötigen Sie für den Zugang auf Ihre Daten die jeweilige APP Ihrer Krankenkasse. Der Kurzvortrag zeigt, welche Voraussetzung Ihr Smartphone erfüllen muss, um die APP zu nutzen, wie Sie die APP Ihrer Krankenkasse auf Ihrem Smartphone installieren und mit Ihrer Karte verbinden.
    Im Anschluss an den Vortrag nehmen sich Werner Schuster und Elke Wörmann-Wiese Zeit für Ihre Fragen rund um Smartphone, Tablet und PC.

  • Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

    Kulturbühne MAX Hüttenfelder Straße 44, Hemsbach

    „Was Sie über Vorsorgevollmacht & Co. wissen sollten“ - Infoveranstaltung der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis am Donnerstag, 9. Oktober, 16-18 Uhr, im MAX in Hemsbach.
    Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu nur eingeschränkt befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interessierte informieren. Ebenso über das zeitlich begrenzte Ehegattennotvertretungsrecht.
    Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet hierzu am Donnerstag, 9. Oktober, 16-18 Uhr, im MAX in Hemsbach, Hüttenfelder Str. 44, Hemsbach gemeinsam mit dem Stadtseniorenrat Hemsbach eine Informationsveranstaltung an, zu der alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 18. Lebensjahr eingeladen sind.
    Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.